Warengutschein für Mitarbeiter
Als Dankeschön an Mitarbeiter gibt es neuerdings Warengutscheine anstelle der Sodexo-Gutscheine. Wer erhält einen solchen Warengutschein und wie kann man ihn einlösen?
Überlegungen, wie wir unseren Mitarbeitern danken und auch diese für gute und sehr gute Leistungen belohnen, gibt es in der Diakonie Güstrow e.V. ständig. Zuletzt haben wir hier auf die Sodexo Gutscheine gesetzt, doch diese sind nun ausgelaufen und werden durch Warengutscheine der CAP-Märkte (edeka) ersetzt. Diese können und dürfen in jedem CAP-Markt eingelöst werden.
Mitarbeiter, die sich dies verdient haben, gibt es sehr viele. Da profitieren wir bei der Diakonie Güstrow e.V. sehr vom Engagement aller. Leider sind wir auch im Belohnungssystem an Regeln gebunden. Wer, was, wann bekommen kann und darf, hängt hier an vielen verschiedenen Faktoren und kann u.a. im Qualitätshandbuch nachgelesen werden.
Hier eine kurze Zusammenfassung zum Beurteilungsverfahren, wer welche Belohnung bekommen kann und darf:
Die Beurteilung erfolgt durch die Bereichsleiter (BL) oder Einrichtungsleiter (EL). Die Einrichtung gilt hier als eine Einheit, bei mehreren kleinen Bereichen entscheidet der BL über die gesamte Einheit. Eine Belohnung erfolgt einmal im Jahr in Form von zentral beschafften Warengutscheinen. Monatlich darf der Gutscheinbetrag von 40,00 Euro nicht überschritten werden, so dass es immer nur Gutscheine im Wert ebendieser 40,00 Euro geben kann. Der Empfang des Gutscheins erfolgt gegen Unterschrift auf einem Quittungsbeleg durch den Mitarbeiter. Die Quittungsbelege werden gebündelt an die Personalabteilung gegeben.