Frau Tharandt, mit welchen Problemen kommen junge Menschen oder deren Eltern zu Ihnen?
An unseren Pflegedienst wenden sich Eltern von Kindern mit Downsyndrom, ADHS, frühkindlichen Entwicklungsstörungen, Störungen der Sinnesfunktionen wie Blindheit oder Taubheit mit entsprechenden Einschränkungen. Auch junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen, die zum Beispiel von zu Hause ausgezogen sind und plötzlich auf sich allein gestellt, benötigen Unterstützung von uns. Pflegerische Leistungen von bettlägerigen Kindern durch uns sind eher selten, da dies die Eltern oft selbst organisieren und durchführen. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme besitzen die meisten Kinder einen Pflegegrad und möchten ihr verpflichtendes Beratungsgespräch bei uns durchführen lassen, oder ein Pflegegrad wurde zum Beispiel vom Kinderarzt oder Therapeuten empfohlen und die Eltern benötigen Unterstützung bei der Beantragung. Hauptsächlich werden Beratungen in Anspruch genommen, zunehmend jedoch auch Betreuungsleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn Eltern durch Berufstätigkeit verhindert sind.
Wie kann so eine Beratung aussehen?
Bei jedem Erstgespräch finden wir heraus, welche möglichen Leistungen und Unterstützungen bereits genutzt werden. Dazu kann die Familienhilfe gehören, Logo-/ Ergo- oder Physiotherapie, aber auch informelle Hilfe durch Nachbarn, Freunde und Großeltern, um nur einige Leistungen zu nennen. Weiterhin betrachten wir das Wohnumfeld und überprüfen gemeinsam mit den Eltern, ob Umbaumaßnahmen als Leistung der Pflegekasse notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern. Das können zum Beispiel Rampen sein, die fehlen, oder auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Auch nach technischen Hilfsmitteln fragen wir und empfehlen notwendige Hilfsmittel. Teilweise können wir diese selbst anregen, andere werden vom Arzt rezeptiert. Die meisten Familien sind bereits grob informiert, welche weiteren Unterstützungsleistungen es gibt. Häufig fehlen jedoch detaillierte Informationen über Voraussetzungen und wo, was, wie beantragt wird. Dabei unterstützen wir und sind auch bei schriftlichen Widersprüchen und Notwendigkeitsbescheinigungen, die die Pflegekassen für bestimmte Hilfsmittel verlangen, behilflich, wenn nötig. Auch bei Anträgen auf Höherstufungen des Pflegegrades unterstützen wir und regen diesen an, wenn nötig , vor allem bei Kindern, da im Laufe ihrer Erkrankung der Abstand in ihrer Entwicklung im Vergleich zu Gleichaltrigen zunimmt. Gleichzeitig informieren wir über Ablauf und Inhalte von MD Begutachtungen und begleiten diese auf Wunsch. Wenn nötig stellen wir Kontakte her zur Eingliederungshilfe, zur Pflegekasse, zu Pflegestützpunkten, zum Sozialamt oder zur Ferienbetreuung in der Tagespflege Güstrow. Manchmal reicht eine Mitteilung der Kontaktdaten an die Eltern, in anderen Fällen rufen wir dort an und informieren über zum Beispiel offene Sprechzeiten. Es ist uns wichtig, dass Betroffene nicht im Regen stehen gelassen werden.