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Junge Schwaaner werden entlastet

Die Sozialstation Schwaan ist bekannt für eine gute Betreuung und Pflege von älteren Menschen der Kleinstadt und umliegender Dörfer. Zunehmend greifen auch Eltern sowie junge Erwachsene auf das Angebot vor Ort zurück. Pflegefachkraft Eva Tharandt erzählt in einem Interview, mit welchen konkreten Leistungen das Team für Angehörige und Betroffene da ist.

05.09.2023
Juliane Brettmann
Junge Pflege in den Sozialstationen
Foto: pixabay

Frau Tharandt, mit welchen Problemen kommen junge Menschen oder deren Eltern zu Ihnen?
An unseren Pflegedienst wenden sich Eltern von Kindern mit Downsyndrom, ADHS, frühkindlichen Entwicklungsstörungen, Störungen der Sinnesfunktionen wie Blindheit oder Taubheit mit entsprechenden Einschränkungen. Auch junge Erwachsene mit psychischen Erkrankungen, die zum Beispiel von zu Hause ausgezogen sind und plötzlich auf sich allein gestellt, benötigen Unterstützung von uns. Pflegerische Leistungen von bettlägerigen Kindern durch uns sind eher selten, da dies die Eltern oft selbst organisieren und durchführen. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme besitzen die meisten Kinder einen Pflegegrad und möchten ihr verpflichtendes Beratungsgespräch bei uns durchführen lassen, oder ein Pflegegrad wurde zum Beispiel vom Kinderarzt oder Therapeuten empfohlen und die Eltern benötigen Unterstützung bei der Beantragung. Hauptsächlich werden Beratungen in Anspruch genommen, zunehmend jedoch auch Betreuungsleistungen im Rahmen der Verhinderungspflege, wenn Eltern durch Berufstätigkeit verhindert sind.

Wie kann so eine Beratung aussehen?
Bei jedem Erstgespräch finden wir heraus, welche möglichen Leistungen und Unterstützungen bereits genutzt werden. Dazu kann die Familienhilfe gehören, Logo-/ Ergo- oder Physiotherapie, aber auch informelle Hilfe durch Nachbarn, Freunde und Großeltern, um nur einige Leistungen zu nennen. Weiterhin betrachten wir das Wohnumfeld und überprüfen gemeinsam mit den Eltern, ob Umbaumaßnahmen als Leistung der Pflegekasse notwendig sind, um die Pflege zu erleichtern. Das können zum Beispiel Rampen sein, die fehlen, oder auch der Einbau einer ebenerdigen Dusche. Auch nach technischen Hilfsmitteln fragen wir und empfehlen notwendige Hilfsmittel. Teilweise können wir diese selbst anregen, andere werden vom Arzt rezeptiert. Die meisten Familien sind bereits grob informiert, welche weiteren Unterstützungsleistungen es gibt. Häufig fehlen jedoch detaillierte Informationen über Voraussetzungen und wo, was, wie beantragt wird. Dabei unterstützen wir und sind auch bei schriftlichen Widersprüchen und Notwendigkeitsbescheinigungen, die die Pflegekassen für bestimmte Hilfsmittel verlangen, behilflich, wenn nötig. Auch bei Anträgen auf Höherstufungen des Pflegegrades unterstützen wir und regen diesen an, wenn nötig , vor allem bei Kindern, da im Laufe ihrer Erkrankung der Abstand in ihrer Entwicklung im Vergleich zu Gleichaltrigen zunimmt. Gleichzeitig informieren wir über Ablauf und Inhalte von MD Begutachtungen und begleiten diese auf Wunsch. Wenn nötig stellen wir Kontakte her zur Eingliederungshilfe, zur Pflegekasse, zu Pflegestützpunkten, zum Sozialamt oder zur Ferienbetreuung in der Tagespflege Güstrow. Manchmal reicht eine Mitteilung der Kontaktdaten an die Eltern, in anderen Fällen rufen wir dort an und informieren über zum Beispiel offene Sprechzeiten. Es ist uns wichtig, dass Betroffene nicht im Regen stehen gelassen werden.

Welche Rechte haben Familien?
Zum Beispiel das Recht auf Teilhabe. Unser Fahrdienst kann die Kinder und eine Begleitperson nicht nur zu Ärzten fahren, sondern auch zu Familienfesten und Ausflugszielen wie Zoo oder Vogelpark usw. Manchmal sind die Eltern selbst berufstätig oder haben kein eigenes Auto. Dafür können sie ihren monatlichen Entlastungsbetrag von 125 Euro einsetzen. Der steht ihnen zu und wird monatlich angespart, wenn er mal nicht genutzt wird.

Für was kann dieser Entlastungsbetrag noch verwendet werden?
Er kann auch eingesetzt werden für hauswirtschaftliche Dienstleistungen wie Fenster putzen oder die Wohnung reinigen. Auch Einkäufe können erledigt werden. Betreuungsleistungen hingegen werden vorrangig über die Verhinderungspflege abgedeckt, wofür bei Hinzunahme der Kurzzeitpflege rund 200 Euro im Monat jährlich zur Verfügung stehen.

Wie sieht so eine Betreuungsleistung aus?
Zwei unserer Mitarbeiterinnen in der Betreuung werden stundenweise vorrangig nach Terminabsprache eingesetzt, um das Kind zu betreuen. Dafür gibt es erst einmal ein Kennlerntreffen, um zu schauen, ob es zwischen Betreuerin und Kind harmoniert. Was genau dann gemacht wird, wird individuell je nach Bedarf zwischen Eltern, Kind und Betreuerin abgesprochen. In einigen Fällen gibt es einen festen Ablauf, es werden beispielsweise immer zusammen Hausaufgaben gemacht. Andere Familien entscheiden das spontan je nach Tagesform des Kindes. Durch diese Betreuung haben die Eltern mal Zeit für sich, für den Partner, für ein weiteres Kind oder können wichtige Termine wahrnehmen.

Dann sind die Betreuungskräfte also eine besonders wichtige Säule in der Familie?
Auf jeden Fall. Einige Kinder kennen die Betreuerin schon seit Jahren und es hat sich ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Auch Informationen über weitere Bedarfe und Wünsche gelangen so auf kurzem Wege zur Leitung der Sozialstation, wenn zum Beispiel Hauswirtschaft erwünscht ist, eine Höherstufung des Pflegegrades, Beratung über ein Hilfsmittel usw. So fühlen sich die Familien ganzheitlicher betreut.

Gibt es noch andere Kosten, die übernommen werden können?
Ja, es gibt zum Beispiel 4000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Also wenn eine ebenerdige Dusche eingebaut werden muss, Haltegriffe angebracht oder Schwellen verdrängt werden müssen. Auch Umzugskosten können entstehen, wenn jemand in die Nähe einer Bezugsperson ziehen will. Dafür muss ein Antrag mit Kostenvoranschlag und Begründung bei der Pflegekasse eingereicht werden. Diese muss die Maßnahme schriftlich genehmigen und dann erst kann diese Maßnahme durchgeführt werden. Wir empfehlen, noch vor Antrag einen Kostenvoranschlag von Handwerkern einzuholen, denn die Wartezeiten der Firmen sind lang und gleichzeitig ist der eventuell anfallende Eigenanteil ersichtlich und beeinflusst ggf. die Entscheidung zur Durchführung der Maßnahme.

Das klingt aber alles sehr bürokratisch…
Ist es leider auch. Oftmals erhalten die Eltern den Bescheid über den Pflegegrad, aber welche praktischen Unterstützungsleistungen damit möglich sind, bleibt gut in „Rechtssprache“ eingebettet im schriftlichen Gutachten verborgen, als Laie schwer zu verstehen. Und auch darum kapitulieren einige Eltern und versuchen ohne die ihnen zustehende Unterstützung alles unter einen Hut zu bekommen. Aber das müssen sie nicht – wir helfen ihnen gerne!

Vielen Dank für das Gespräch!

 

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