Von Fürsorge zur Teilhabe
Im Haus Kastanienhof in Massow ist die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in vollem Gange. Einrichtungsleiterin Christin Watzke gibt eine Einschätzung zu den Fortschritten und Veränderungen.

Mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) wurde ein Wandel von einem FürsorgeRecht zu einem modernen TeilhabeRecht für Menschen mit Beeinträchtigungen eingeleitet mit dem Ziel, die Selbstbestimmung dieser Menschen zu stärken.
Bis 2019 war es denjenigen, die in stationären Einrichtungen leben, kaum möglich, über die Form ihrer Unterstützung zu entscheiden. Fremdbestimmt wurde für sie der Beschluss gefasst, dass eine „stationäre“ Einrichtung als Unterstützungsform die richtige Hilfe sei und in dieser war der Einzelne von tatsächlichen Mitentscheidungsrechten zudem per Gesetz befreit. Das war die Grundlage der Umsetzung der alltäglichen Arbeit. Die Sozialhilfeträger zahlten vollumfänglich und pauschal die Kosten für die Bewohner, ihre bestehenden Fähigkeiten und deren Entwicklung wurden nicht entfaltet. Die Wäsche wurde gewaschen, die Verpflegung wurde bereitgestellt, die Tagesstruktur musste in der Einrichtung stattfinden, das Taschengeld war gesetzlich festgeschrieben, der Frisör kam ins Haus, die Freizeitangebote legten die Häuser fest, Saubermachen und v.a. passierte in Gruppen. Ob sich ein Bewohner in der Gruppe wohlfühlte, stand nicht zur Frage. Mitarbeitende stationärer Einrichtungen haben dabei eine Verantwortlichkeit entwickelt, die den Bewohnern die Selbstbestimmung weitgehend absprach. Persönliche Interessen standen nicht im Fokus, die Einrichtungsstrukturen bestimmten die Angebote.
Auch im Haus Kastanienhof in Massow war das so. Nun, nachdem wir mit der Umsetzung des BTHG nach dem neuen Landesrahmenvertrag handeln können, hat sich vieles verändert.
Zunächst wurde aus der „Nachsorgeeinrichtung Haus Kastanienhof“ das „Haus Kastanienhof“. Die Menschen, die mit ihren Abhängigkeitserkrankungen zu uns kommen und einen Weg in ein suchtmittelfreies Leben suchen, werden von uns nicht „nachversorgt“ oder machen irgendeine Form von Therapie. Sie leben bei uns in einer gemeinschaftlichen Wohnform. Vor allem entscheiden sie selbst, ob sie in unserem Haus leben möchten und wie sie ihr Einkommen, das ihnen (neu seit dem 1. Januar 2020) der Sozialhilfeträger überweist, verwenden. Sie sind Leistungsberechtigte und erhalten durch uns (als Leistungserbringer) die notwendige Unterstützung, um in ihrer selbstbestimmten Lebensführung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gestärkt zu werden.
Dabei ist eine ausführliche Bedarfsermittlung der Grundstein unserer Arbeit. Der Leistungsträger, die sogenannte Eingliederungshilfe, prüft vor Aufnahme ins Wohnangebot, welche Bedarfe und Ziele eine Person hat. Die Bedarfe werden im Integrierten Teilhabeplan M-V (ITP M-V) zusammengefasst und gehen als Auftrag an uns. Unsere Rolle ist nun, als Dienstleister zu agieren und die Zielerreichung mit bedarfsgerechten, personenzentrierten Maßnahmen in Fachleistungsstunden zu begleiten. Die Anzahl der Fachleistungsstunden ist für jeden Bewohner individuell festgelegt, was eine individuelle Begleitung fördert und zugleich eine bedarfsgerechte Personalplanung erfordert. Jemand benötigt die Begleitung am Abend, dann erhält er die Begleitung am Abend. Jemand wünscht sich in der Freizeit ins Kino zu gehen, dann wird es umgesetzt.
Unser Auftrag liegt nun klar auf den Fähigkeiten jedes Einzelnen. Jeder Bewohner wäscht z.B. jetzt selbständig seine Wäsche, entweder mit oder ohne Assistenz, aber niemand wäscht mehr die eines anderen. Wer Kuchen essen möchte, backt ihn oder kauft ihn selbständig ein. Wer grillen möchte, wird in der Vorbereitung und Umsetzung begleitet. Wir stehen so viel zur Seite wie nötig, lesen unseren Bewohnern nicht jeden Wunsch von den Lippen ab, sondern entwickeln vielmehr mit ihnen, wie sie ihre Vorhaben umsetzen können. Einen Busfahrplan lesen, eine Wertmarke beantragen, einen Überweisungsschein ausfüllen, ein Deutschlandticket beantragen, einen Angelschein machen, ein Smartphone bedienen, eine Beschäftigung außerhalb unseres Hauses realisieren, Urlaub machen, sich selbst mit Lebensmitteln versorgen und ganz allein entscheiden, wann es Frühstück gibt und was gegessen wird. Das ist nur ein kleiner Einblick in die beginnenden Veränderungen.
In einem Gespräch mit einem Bewohner fragte ich ihn, wie er die Veränderungen einschätzt. Er antwortete, dass er viel zufriedener sei, weil er nun alleine entscheiden kann, was er essen möchte. Es klingt so banal, aber die Freiheit dies selbst zu entscheiden, wurde für ihn erst mit dem Teilhaberecht möglich. Er versorgt sich selbst mit Lebensmitteln. Eine andere Bewohnerin findet es klasse, dass die berufliche Orientierung mit einem Praktikum außerhalb des Hauses Kastanienhof vereinbar sei. Sie lebt in der gemeinschaftlichen Wohnform, weil sie den Schutzraum für sich benötigt, hat aber einen Führerschein, ist mobil und kann durch eine Beschäftigung in der Umgebung wieder ins Leben finden.
Viele unserer Mitarbeitenden können sich inzwischen mit der personenzentrierten Arbeit identifizieren, gehen die Veränderungen mit, auch wenn die Umstellung manchmal schwerfällt. Einer unserer Kollegen sagte mir: „Ich grenze mich ab, indem ich mir immer sage, dass ich nicht das Sorgerecht für den Bewohner habe.“ Das ist die Grundhaltung, die wir brauchen. Andere erzählen, dass sie sich die neue Arbeitsweise sehr gut vorstellen können, aber merken, dass vor allem Bewohner, die etwas länger bei uns leben, mehr Zeit benötigen bis sie die Vorteile der Entscheidungsfreiheit für sich erkennen, dann jedoch davon profitieren werden. Nächste sagten wiederum, dass sie sich noch umstellen müssten, die Neuerungen nicht so einfach seien und dass das Personal nicht ausreiche.
Das „Mitnehmen“ unserer Bewohner wie auch unserer Mitarbeitenden in diesen Veränderungsprozess ist (und bleibt zunächst) eine tägliche Herausforderung. Es bedeutet viel Kontakt, viel Gespräch, viel erneutes Gespräch und eine gute Terminplanung. Zugleich haben die Neuerungen nicht nur Auswirkungen auf unsere Arbeitsorganisation, sondern auch auf die Raumplanung oder Ausstattung. Um Wäsche selbst zu waschen, werden Waschmaschinen benötigt. Um zur Selbstversorgung zu motivieren, werden gut ausgestattete Küchen benötigt. Um dem Wohnen einen bedarfsgerechten Charakter zu geben, werden die Zimmeraufteilungen von derzeit vielen Doppelzimmern zu mehr Einzelzimmern und Apartments verändert werden müssen. Wir stehen erst am Anfang. Auch in der Zukunft wird es viele Neuerungen geben!


