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Das Kindeswohl im (fachlichen) Blick behalten

Insoweit erfahrene Fachkräfte stehen allen Kolleginnen und Kollegen der Diakonie Güstrow zur Seite.

30.04.2026
Christin Piske
Katarina Zander und Christin Piske
Katarina Zander (l.) und Christin Piske gehören zu unseren "Insoweit erfahrenen Fachkräften" Foto: Jörn Lehmann

Kinder haben Rechte. Kinder haben Grundbedürfnisse. Das wissen wir alle und dennoch sind diese Rechte und Bedürfnisse viel zu oft bedroht. In unserer Arbeit in der Diakonie leben wir das (Grund-)Prinzip: Menschen für Menschen. Dieses wunderbare Leitbild wird noch einmal wertvoller, wenn wir Menschen erreichen, begleiten, schützen und unterstützen können, die spezielle Bedarfe haben. Das trifft insbesondere auf Kinder zu. Für ein gesundes Aufwachsen braucht es die Möglichkeit einer seelisch, körperlich, emotional und sozial gelingenden Entwicklung. Dazu gehört, dass eine Grundversorgung gewährleistet sein muss, dass Kinder einen geschützten Raum haben, dass sie Aufmerksamkeit, Wertschätzung und Liebe erhalten, mit anderen Menschen in Kontakt kommen und so alle Kompetenzen entwickeln können, die sie im weiteren Verlauf des Lebens benötigen – auch und vor allem wenn es schwierig wird, wenn Momente des Scheiterns auf sie warten.

Im Sinne des Kindeswohls und der Kindeswohl dienlichen Erziehung ist es wünschenswert, wenn Kinder nicht schon in frühen Lebensjahren mit derart großen Krisen konfrontiert werden. Manchmal gelingt dies aber nicht. Familienschicksale halten oft für die Kinder schon sehr früh massive Verlust- oder Gewalterfahrungen bereit. Armut ist ein weiterer, nicht zu unterschätzender Risikofaktor für die Bedrohung des Kindeswohls. Zum Teil können diese Dinge die Entwicklung der Kinder nachhaltig beeinträchtigen. Für uns ist es deshalb besonders wichtig, das Wohl der Kinder umfassend zu stärken, Ressourcen zu suchen, Versorgungslücken zu schließen und die Eltern zu sensibilisieren. Innerhalb unseres Trägers gibt es vier ausgebildete Fachkräfte im Kinderschutz, bezeichnet als „Insoweit erfahrene Fachkräfte“, die allen Kolleginnen und Kollegen beratend zur Seite stehen, wenn es den Verdacht gibt, das Wohl eines Kindes könnte gefährdet sein. Gemeinsam wird dann das Familiensystem unter die Lupe genommen, es werden Gespräche mit den Eltern und eventuell dem Jugendamt vorbereitet. Kurzum, es wird nach Lösungen gesucht, das Kind in seiner Entwicklung möglichst umfassend zu schützen und zu stärken.

Für ein schnelles Handeln gibt es in unserem Qualitätshandbuch einen Ablaufplan, der genau beschreibt, wer zu informieren und zur Problemlösung mit ins Boot zu holen ist. Auch finden sich Formulare und Einschätzungsinstrumente, die helfen, das Kindeswohl und dessen mögliche Gefährdung realistisch einzuschätzen. Das gibt Sicherheit und Selbstbewusstsein für die Fachkräfte, die täglich im Kontakt mit den Kindern sind.

Jeder von uns hat die moralische Verpflichtung, auch nach Feierabend, das Wohl derjenigen im Blick zu behalten, die sich nicht selbst schützen können. Hinschauen ist wichtig – besonders bei den besonderen Menschen.

„Das Kind hat ein Recht auf Pflege und Erziehung unter Ausschluss von Gewalt, körperlichen Bestrafungen, seelischen Verletzungen und anderen entwürdigenden Maßnahmen.“
(BGB § 1631 Abs. 2)

Insoweit erfahrene Fachkräfte der Diakonie Güstrow:
    • Silvana Himburg, Sozialpädagogische Familienhilfe/ Beratungszentrum Güstrow: 0151 11406149
    • Christin Piske, Sozialpädagogische Familienhilfe/ Beratungszentrum Bützow: 0151 11406115
    • Danilo Siewert, Frühförderung: 0151 40649281
    • Katarina Zander, Sozialpädagogische Familienhilfe/ Beratungszentrum Bützow: 0151 11406117

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