Die Entwicklung der Gehälter in der Diakonie zeigt die nebenstehende bzw. nachfolgende Grafik für drei Pflegeberufe, die mit den Kriterien zur Berufserfahrung, Arbeitszeit und Einsatzbereitschaft repräsentativ für unsere Beschäftigten stehen. Um 60 Prozent stieg demnach in den vergangenen sieben Jahren das Jahreseinkommen für eine ungelernte Pflegekraft (EG 3) – um 62 Prozent für eine gelernte Pflegekraft (EG 4) – um 63 % für eine Pflegefachkraft.
Gehälter steigen nachhaltig
Die Gehaltsentwicklung für unsere Mitarbeitenden in der Pflege ist seit Jahren positiv.

Als werteorientierter Arbeitgeber bieten wir Aufgaben mit Sinn, berufliche Sicherheit – und ein faires Gehalt mit vielen Extras. Dieses steigt seit Jahren für alle unsere Mitarbeitenden in der Pflege.
Zugleich ist sicher: Die nächste Gehaltssteigerung kommt. Denn die Gehaltsentwicklungen und das Arbeitsrecht des AVR DW M-V (Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes M-V) werden durch die Arbeitsrechtliche Kommission beschlossen, in der Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen vertreten sind. Sie beschließen gemeinsam und unter Abwägung der Interessen beider Seiten Veränderungen. So bleiben die Gehälter unserer Mitarbeiter kontinuierlich zeitgemäß und attraktiv. Zusätzliche Leistungen kommen von uns on top.
Die zweite Grafik zeigt: Die Gehaltsentwicklungen sind deutlich höher als die Inflation. Während die Gehälter für Pflegehelfer, Pflegekräfte und Pflegefachkräfte von 2018 bis 2025 um rund 7 Prozent pro Jahr bzw. rund 60 Prozent insgesamt stiegen, erhöhte sich die Inflationsrate in Deutschland um rund 3,2 Prozent pro Jahr bzw. insgesamt um 23,9 Prozent. Die Rate besagt, wie sich die Preise für private Ausgaben in Deutschland im Durchschnitt verändern. Heißt am Ende: Unsere Pflege-Mitarbeitenden haben mehr Geld in der Tasche – und können sich mehr leisten.
Mehrere finanzielle Wertschätzungen zahlen auf die steigende Gehaltsentwicklung in unseren drei Beispielen ein:
- Jährliche Tarifsteigerungen: auf Grundlage der AVR DW M-V, die für alle Mitgliederunternehmen des Diakonischen Werkes Mecklenburg-Vorpommern e.V. gelten
- Höhere Tarifstufen: nach gewisser Zeit in unserem Unternehmen steigen unsere Mitarbeiter in höhere Tarifstufen auf
- Anstieg der Sonderzahlungen: zweimalige Erhöhung der Jahressonderzahlung für unsere Mitarbeiter im Juni (bei gleichbleibender Sonderzahlung im November)
- Neuer Zuschlag zur Dienstplanabsicherung von 120,00 Euro (bei Vollzeit): eingeführt am 1. Mai 2024 für alle Mitarbeiter, die bereit sind, zu jeder Zeit in der 24-Stunden-Pflege bzw. an allen Tagen in Früh-, Spät- oder Nachtdienst zu arbeiten
- Steigerung der Zuschläge für den Dienst zu unattraktiven Zeiten und mehr Geld für frühe Samstagarbeitszeit: eingeführt am 1. Mai 2024, dass die Samstagsarbeitszeit ab 6 Uhr als besondere Arbeitszeit bzw. Wochenende-Arbeitszeit gilt
Darüber hinaus profitieren unsere Mitarbeiter von vielen weiteren finanziellen Zusatzleistungen:
- Urlaub: 30 Tage bzw. 31 Tage Grundurlaub, abhängig von Beschäftigungszeit nach AVR DW M-V
- Zusätzlicher Urlaub: beim Erreichen von bestimmten Stundengrenzen für Nachtarbeit sowie zusätzliche Urlaubstage bei geteilten Diensten oder Bereitschaftsdiensten
- Kinderzulage: Zuschlag für alle kindergeldberechtigten Mitarbeiter nach AVR DW M-V
- Vertretungszuschlag für „Holen im Frei“: 60 Euro pro Tag für Mitarbeiter, die ungeplant innerhalb von 48 Stunden für einen Kollegen in den Pflegedienst einspringen, nach AVR DW M-V
- Jobrad: Möglichkeit zum Fahrrad-Leasing entsprechend der Dienstvereinbarung mit steuerlich geförderter Gehaltsumwandlung – günstiger als Direktkauf, freie Fahrradwahl
- Mitarbeiter werben Mitarbeiter: 1000 Euro Prämie (brutto) oder drei Tage Sonderurlaub, nachdem der geworbene Mitarbeiter die Probezeit bestanden hat.
- Mitarbeiter werben Azubis: 250 Euro Prämie (brutto) oder ein Tag Sonderurlaub, nachdem der geworbene Azubi die Probezeit bestanden hat, für alle, die neue Auszubildende erfolgreich mit einem Ausbildungsvertrag anwerben
- Zusätzliche Altersvorsorge: einerseits über eine rein arbeitgeberfinanzierte Vorsorge und außerdem durch das Angebot, mit einer Entgeltumwandlung einen selbst definierten Teil des Entgelts unterstützt durch einen Zuschuss der Diakonie Güstrow in eine eigene Altersversorgung einzubringen
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