Mitarbeiter in der Diakonie profitieren beim Verdienst von der Sicherheit des AVR DW M-V. Diese Arbeitsvertragsrichtlinie regelt den Verdienst für Mitarbeiter, deren Arbeitgeber Mitglied im Diakonischen Werk (DW) Schwerin ist. Auf der Homepage des DW kann jeder Interessierte den AVR DW M-V online einsehen und sich über alle aktuellen Regelungen und Verdienste informieren. Ebenfalls ist es möglich, seinen Verdienst im Gehaltsrechner auf der Homepage der Diakonie Güstrow nachzurechnen.
So weit, so leicht, ließe sich sagen, denn die aktuellen Änderungen für die Mitarbeiter der Diakonie Güstrow sind schnell aufgezählt. Der AVR DW M-V wurde zum 01.10.2023 angepasst. Die Vergütung für Mitarbeiter der Diakonie stieg dabei um 5,2 %. Weitere Steigerungen für 2024 sind auch geplant, so soll zum 01.05.2024 eine Einsatzzulage für Mitarbeiter eingeführt werden, die bereit sind, sich im Bedarfsfall 24/7 einplanen zu lassen und auch die Zuschläge für die Arbeit zu besonderen Zeiten werden angehoben. Zum 01.10.2024 gibt es eine weitere Erhöhung um 210 Euro bei Vollzeit in der Basisvergütung, die weiteren Erfahrungsstufen erhalten die Erhöhung entsprechend ihrem jeweiligen %-Wert in Bezug zur Basisstufe.
Doch wer jetzt denkt, dass Verbesserungen wieder nur die Diakonie betreffen, der irrt. Auch in der Integra und der DSG wird längst nicht mehr unattraktiv vergütet und wir arbeiten weiter daran, diese Arbeitsplätze für unsere Mitarbeiter attraktiv auszugestalten. Hier ein paar exemplarische Beispiele.
In der Integra Güstrow GmbH hängt es natürlich von der Position ab. Bis vor einiger Zeit gab es ein niedrigeres Grundgehalt, aber dafür wurden später attraktive Prämien abhängig vom Betriebsergebnis ausgeschüttet. Damit stand unseren Mitarbeitern das Geld aber nicht regelmäßig zur Verfügung, so dass wir uns entschieden haben, stattdessen die monatliche Grundvergütung aller Mitarbeiter deutlich anzuheben. Verkäufer und Marktleiter erhalten in der Integra eine monatliche Festvergütung, unsere Verkaufshelfer werden entsprechend der monatlichen Werktage und den darauf entfallenden Soll-Stunden bezahlt. Zu diesem Grundeinkommen zahlen wir auch noch eine Kassenzulage, die sich am Umfang des Arbeitseinsatzes in diesem Bereich orientiert. Derzeit überlegen wir, in welchem Umfang wir die Vergütungen im kommenden Jahr anpassen werden.
Am vielfältigsten sowohl vom Aufgabengebiet als auch vom Verdienst ist es in der Diakonie Service Gesellschaft mbh (DSG). Die Mitarbeiter unseres Reinigungsbereiches werden nach den Regelungen des Gebäudereinigertarifes bezahlt. In der Entgeltgruppe 1 liegt der Stundenlohn derzeit bei 13 Euro. Zum 01.01.2024 wird dieser auf 13,50 Euro erhöht. Hier ist der Verdienst abhängig von den Werktagen des Monats und der geleisteten Stundenzahl.
Ein wenig anders gestaltet es sich beim Fahrdienst. Hier wird der Mindestlohn von aktuell 12 Euro für 22 Arbeitstage als sogenannte verstetigte Vergütung ausgezahlt. Das bedeutet, der Mitarbeiter bekommt jeden Monat den gleichen Bruttobetrag ausgezahlt, selbst wenn der Monat nur 18 Arbeitstage haben sollte. In Monaten mit 23 Arbeitstagen werden natürlich auch diese 23 Tage bezahlt. Im Jahresdurchschnitt ergibt sich daraus ein Einkommen, dass nicht unwesentlich oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes liegt.
Ähnlich verhält es sich bei den Küchenhelfern. Hier berechnet sich die Vergütung aber grundsätzlich mit 23 Arbeitstagen. Köche und auch Küchenleitungen werden nach Vergütungsgruppen entlohnt. Steigerungen orientieren sich hier an den prozentualen Steigerungen des Mindestlohnes und den Erhöhungen der AVR DW M-V.
In der Bauabteilung der DSG sieht es anders aus. Die Mitarbeiter werden angelehnt an den Stundenlohn der Entgeltstufe 5 der AVR DW M-V vergütet. Derzeit erhalten sie noch 92,5% dieses Wertes, dieser Wert wird aber jährlich bis zum Erreichen von 100% angepasst. Die Schritte sind ab 01.01.2024 95%, ab 01.01.2025 97,5% und dann ab dem 01.01.2026 entspricht er dann 100% der Entgeltstufe 5. Bei dieser prozentualen Anpassung sind natürlich die stetigen Steigerungen im AVR berücksichtigt.
Dies sind vermutlich sehr viele Information auf einmal. Allerdings zeigt es auch auf, dass in den unterschiedlichen Bereichen der Töchter nicht schlechter verdient wird als in der Diakonie. Sicherlich hängt dies immer auch von weichen Faktoren wie Stundenumfang ab, aber bei allem was passiert in Richtung Lohnanpassungen oder Vergünstigungen werden immer auch die Töchter mitgedacht.