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Start der „ePA für alle“

Bis zum 1. Juli wollen wir die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in unseren Prozessen umsetzen.

02.06.2025
Madlen Klaiber + Torsten Ehlers
Elektronische Patientenakte kommt zum 1. Juli 2025

Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) markiert einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) und dem Digital-Gesetz (DigiG) wurde die gesetzliche Grundlage für die ePA geschaffen, um eine moderne, sichere und effizientere Gesundheitsversorgung zu ermöglichen.

Gesetzliche Regelungen zur ePA
Freiwilligkeit und Kontrolle: Die Nutzung der ePA ist für Versicherte freiwillig. Patienten entscheiden selbst, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden und wer Zugriff darauf erhält. Ab 2025 wird jedoch für gesetzlich Versicherte automatisch eine ePA angelegt, sofern kein Widerspruch erfolgt. 

Zentrale Funktionen: Die ePA ermöglicht die Speicherung von Befunden, Diagnosen, Medikationsplänen und weiteren Gesundheitsdaten. Diese können einrichtungsübergreifend genutzt werden, um Anamnesen und Behandlung zu unterstützen. 

Datenschutz und Sicherheit: Strenge Vorgaben regeln den Schutz der sensiblen Daten. Ärzte und andere Leistungserbringer dürfen nur mit Zustimmung der Versicherten auf die Akte zugreifen.

Umsetzung bis 1. Juli 2025 
Die elektronische Patientenakte bietet großes Potenzial zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch bessere Vernetzung und Transparenz. Dennoch sind Sicherheitsrisiken sowie die Komplexität bei der Nutzung Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt.

Wir als Diakonie Güstrow haben uns auf den Weg gemacht, die gesetzlichen Vorgaben zur Digitalisierung im Gesundheitswesen zum 1. Juli 2025 umzusetzen. Sobald dieser Schritt erledigt ist, stehen uns neben der Möglichkeit die elektronische Patientenakte zu nutzen, auch der elektronische Medikationsplan, der elektronische Überleitungsbogen, das elektronische Rezept und das Notfalldatenmanagement zur Verfügung. Auch werden wir mit allen teilnehmenden Akteuren im Gesundheitswesen über Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und Telematikinfrastruktur-Messenger (TIM) kommunizieren können.

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