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Aus ABW wird AEW

Wir heißen jetzt "ASSISTENZ IM EINZELWOHNEN", abgekürzt AEW, statt Ambulant begleitetes Wohnen (ABW).

04.04.2025
Cornelius Burkhardt-Fischer
Assistenz im Einzelwohnen
Assistenz im Einzelwohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung, einer psychischen Erkrankung, einer Suchterkrankung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten Foto: Caro Sternhagen

Warum benennen wir uns um: Seit 2019 gibt es einen neuen Landesrahmenvertrag für Mecklenburg-Vorpommern nach § 131 Absatz 1 SGB IX für Leistungen der Eingliederungshilfe. Dieser beruht auf einer neuen Gesetzgebung, dem Bundesteilhabegesetz für Menschen mit Behinderung. Der neue Landesrahmenvertrag regelt die Erbringung der Eingliederungshilfeleistungen zwischen Leistungserbringern und Leistungsträgern. Alle ab Januar 2020 abgeschlossenen Entgelt- und Leistungsvereinbarungen werden nach diesem Rahmenvertrag abgeschlossen.

Neu ist dabei, dass nicht mehr wie vorher zwischen ambulanten und stationären Angeboten unterschieden wird, sondern die Leistungen personenzentriert unabhängig vom Ort der Leistungserbringung bereitgestellt werden.

Daher ist der Begriff " ambulant" in unserem Namen nicht mehr zeitgemäß.

In unserer zum August 2024 erstmals nach dem Landesrahmenvertrag abgeschlossenen Leistungsvereinbarung wurde das Angebot als "Assistenzleistungen in der eigenen Häuslichkeit" benannt. Weiterführend haben wir jetzt mit unserem Leistungsabschluss ab 1. März 2025 die Begrifflichkeiten aus dem Landesrahmenvertrag übernommen und auch damit eine Abgrenzung zu den besonderen Wohnformen (bisher stationäre Einrichtung) vorgenommen. 

Der Dienst heißt jetzt also "Assistenz im Einzelwohnen" (AEW) und bietet alle Leistungen wie gewohnt an und wird sein Potenzial zukünftig nach den Vorgaben und Richtlinien der neuen Gesetzgebung erweitern und ausschöpfen.

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