UMdenken im Sprachgebrauch?

Sprache zwischen Stigmatisierung und Inklusion: Müssen wir unseren Sprachgebrauch gegenüber Menschen mit besonderen Hilfebedarfen überdenken?
Im deutschen Sprachgebrauch finden sich häufig Begriffe, die man umgangssprachlich nutzt. Diese Begriffe bedeuten nicht immer 1:1 das, was gemeint ist und trotzdem weiß man, wie sie zu interpretieren sind. Es ist schön, eine Sprache zu haben, die Vielfalt, Kreativität und auch Humor beinhaltet. Dennoch gibt es Begriffe, deren Verwendung wir bewusst hinterfragen sollten. Entweder sind sie nicht mehr zeitgemäß (oder waren es auch nie) oder sie vermitteln ein befremdliches Gefühl.
In manchen Gesprächen mit neuen Mitarbeitern haben wir dies schon thematisiert. „Sagt man noch behindert?“ oder „Was sagt man eigentlich korrekt zu dieser Einrichtung?“
Das Wort „behindert“ hat sich nicht nur in die Jugendsprache, sondern auch in den allgemeinen Sprachgebrauch geschlichen. Es wird salopp genutzt und verfolgt nicht immer die Intension, Menschen mit einer Behinderung in Misskredit zu bringen. Das Gleiche gilt für Wörter wie „Spast“, „Krüppel“ oder „Psycho“.
Aber sind diese Wörter eigentlich schlimm? Wir würden sagen Jein. Sprache muss lebendig sein und sich verändern können. Auch die aktuelle Diskussion zur Thematik, ob alles gesagt werden darf, greift hier nicht unbedingt.
Aber Menschen, die durch eine Behinderung beeinträchtigt werden, ganz oder teilweise spastisch gelähmt sind oder eine psychische Erkrankung haben, könnten durch die Verwendung „abwertender“ Begriffe auch verletzt werden.
In früheren Zeiten wurde der Fokus eher auf die Behinderung gelegt, so wurden Menschen mit einem besonderen Bedarf einfach mit „Behinderte“ oder „Idioten“ betitelt. Heute wird der Mensch gesehen. Deshalb sind es jetzt „Menschen mit Behinderungen“. In einigen Dokumentationen rund um das Thema Behinderung äußern sich Betroffene, dass sie auch das Wort „Beeinträchtigung“ ablehnen. Sie erklären, dass Beeinträchtigung eine Art Beschönigung der vorliegenden Behinderung ist. Sie sagen ganz einfach: “Nennt das Kind beim Namen, wir sind Menschen mit Behinderungen!“
Dazu kommt, dass diese Begriffe Menschen mit eben einer dieser Behinderungen degradieren, quasi ausgrenzen oder ihnen Verhaltensweisen zuweisen, die nicht korrekt sind. Beispielsweise bei Menschen mit der Chromosomenabweichung Trisomie 21 wird „Mongo“ oder „Downi“ (Verniedlichung der alten Bezeichnung Down Syndrom) gesagt. Dies ist nicht richtig, da es sich in erster Linie um einen Menschen handelt. Durch diese Begriffe fühlen sich Menschen nicht gesehen, ja sie fühlen sich auf ihre Diagnose reduziert. Sprachliche Inklusion beginnt ziemlich zeitig. Schnell werden Kinder mit besonderen Bedarfen sortiert. Unsere umgangssprachlichen Begrifflichkeiten fördern das sogenannte „Schubladendenken“. Ein Abbau von Vorurteilen dauert in der Regel ziemlich lang und begleitet Menschen lebenslänglich.
Ebenfalls häufig verwendet wird der Begriff „Klapse“ oder „Klapsmühle“, ohne genau zu wissen, dass sich der Begriff auf unangenehme Behandlungen der Patienten in psychiatrischen Anstalten bezieht, in denen früher eben der Klaps auf den Hinterkopf als vermeintliche Therapie angewendet wurde. Der Begriff „Klapse“ für Psychiatrien ist negativ behaftet. Denn wer geht schon gerne in die „Klapse“? Psychische Erkrankungen sind in der Gesellschaft immer noch kaum anerkannt und werden ziemlich schnell abgewunken. Das Aufsuchen einer psychiatrischen Hilfe sollte in keinster Weise negativ behaftet sein, denn manchmal hilft sie beim Weg zurück in die Normalität.
Und was macht das mit uns als Gesellschaft?
Es verhindert inklusives Denken und nährt Vorurteil behaftetes Handeln.
Wenn man in der Freizeit über seine Arbeit spricht, hört man auch häufig: „Hast du keine Angst, dort zu arbeiten?“ „ICH könnte DAS nicht!“. Dies zeigt einerseits, wie unwissend viele in Bezug auf stationäre Einrichtungen der Sozialpsychiatrie oder der Behindertenhilfe sind und andererseits auch Unwissenheit über die Kunden, die wir betreuen und begleiten.
Aber wie sagen wir denn nun zu diesen Einrichtungen? Wohnheim, Pflegeheim?
Der korrekte Begriff für eine Wohneinrichtung für Menschen mit Unterstützungsbedarf im Rahmen der Teilhabe nennt man „Besondere Wohnform“. So ist sie im allgemeinen Verwaltungsjargon nach SGB IX (SozialGesetzBuch) genannt. Und es entspricht auch objektiv der Funktion. Werden Pflegeleistungen nach SGB XI angeboten, nennt man es Pflegeheim. Aber auch hier ist entscheidend, wie man diesen Einrichtungen begegnet. In erster Linie ist es ein Zuhause für unsere Kunden (wenn auch bei einigen nur temporär) und so sollte man diesem auch begegnen.
Und wie sprechen wir die Kunden an, die wir begleiten?
Wahrscheinlich mit ihrem Vornamen wie Rainer, Sabine, Bärbel etc. Oder wir fragen nach, wie sie angesprochen werden möchten. In keinem Fall treffen die umgangssprachlichen Ausdrücke auf unsere Kunden zu. Diese sind nämlich, wie es die Wohnform schon beschreibt, „besonders“.
Besonders liebevoll, besonders herzlich, besonders lustig, einfach besonders. Die Zusammenarbeit mit Menschen mit besonderen Bedarfen lohnt sich!


